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Warum benötige ich einen Treuhänder, wenn ich selbst im Handelsregister eingetragen werden kann?

Last revised:
Monday, 09 February 2009
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Answer

Das Welteinkommen der zyprischen Limited soll auf Zypern versteuert werden (Betriebsstätte Zypern): Angenommen im öffentlich zugänglichen Handelsregister würden Sie mit einer deutschen Anschrift als Geschäftsführer verzeichnet sein, gehen die Behörden in Ihrem Land automatisch davon aus, daß Sie an Ihrem Wohnort die Entscheidungen für diese Gesellschaft treffen. Wo die Geschicke der Firma gelenkt und entschieden werden, ist auch gleichzeitig der steuerliche Sitz der Gesellschaft gegeben. Führt nach Außen hin ein Zypriot die Gesellschaft, werden die Entscheidungen der Gesellschaft eindeutig nach Außen hin auf Zypern getroffen und somit liegt auch der steuerliche Sitz der Gesellschaft i.d.R. auf Zypern, sofern die Gesellschaft in Deutschland nach DBA keine Betriebsstätte auslöst. Gemäß Doppelbesteuerungsabkommen zwischen beiden Ländern wird nur in einem Land versteuert.

Davon unabhängig kann auch aus anderen Gründen eine Anonymität des eigentlichen Nutznießers gewollt sein, z.B. nach Insolvenz in Deutschland und geschäftlichen Neuanfang, ohne das die Gläubiger auf das Vermögen der Gesellschaft zugreifen können.
 
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